Die Grunderwerbsteuer.....
..... ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie ist eine Ländersteuer und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern und Sachsen) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein).
Von 1998 bis zum 01.07.2007 lag die Grunderwerbsteuer noch einheitlich bei 3,5%, Berlin war dann das erste Bundesland, das diesen Satz erhöhte. Fast alle Länder folgten, so dass die GrESt heute im Bundesdurchschnitt bei 5,3% liegt (ungewichtet).
Das Aufkommen der der GrESt erhöhte sich dadurch bundesweit von 6,13 Mrd. € (2006) auf 11,25 Mrd. € (2015). Schon seit längerem plädiert u.a. der Bund der Steuerzahler für eine Senkung dieser Steuerart, insbesondere da für junge Familien die Bildung von Wohneigentum durch zu hohe Erwerbsnebenkosten behindert wird. Diese können nämlich in der Regel nicht mitfinanziert werden, sondern müssen aus erspartem Eigenkapital erbracht werden.